Reformierung des Betäubungsmittelgesetzes

Heute am 21.07.2014 wird, wie in jedem Jahr, der Menschen gedacht, die in den vergangenen 12 Monaten an den Folgen ihres Drogenkonsums verstorben sind.

Zu diesem Anlass soll auf die Forderung einer Kommission aus 107 deutschen Strafrechtsprofessoren hingewiesen werden, welche die Errichtung einer Enquete-Kommission des Bundestages fordern, um das Betäubungsmittelgesetz auf seine Wirksamkeit zu überprüfen.

Die Kommission stützt sich dabei vor allem auf die Erfahrungen aus einer liberalisierten Zugänglichkeit von bislang illegalen Drogen in den Niederlanden, der Schweiz, Spanien und Portugal.

Hier hat sich zunächst einmal gezeigt, dass es nicht –wie zuvor teilweise befürchtet- zu einer Ausweitung des Drogenkonsums nach der Liberalisierung gekommen ist. Vielmehr ist der Drogengebrauch weitestgehend konstant geblieben ist.

Für die Konsumenten indes haben sich die Lebensumstände durch die Liberalisierung verbessert. Für sie ist es ohne staatliche Repression leichter, ein sozial integriertes Leben zu führen. Ohne Kriminalisierung haben sie zudem die Möglichkeit, ein straffreies Leben zu führen. Und auch unter gesundheitlichen Aspekten verbessert sich das Leben der Konsumenten durch Liberalisierung entscheidend. Denn ohne Prohibition hat der Staat die Möglichkeit, die Reinheit der Substanzen zu gewähren. Für Menschen mit sogenanntem „problematischen“ Drogenkonsum, die man oft aus der öffentlichen Szene kennt, schafft die Liberalisierung die Chance, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen und aus dem Teufelskreis der Kriminalität zu entkommen.

Aber auch gesellschaftlich bringt eine Liberalisierung viele Vorteile mit sich.

Die Kosten der Kriminalisierung der Drogengebraucher sind  extrem kostenintensiv. In den deutschen Strafvollzugsanstalten sitzen etwa 1/3 der Insassen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beschaffungskriminalität ein. Die Entkriminalisierung bestimmter Substanzen würde auch hier zu einer Entspannung der Situation in den Haftanstalten und zu massiven Kosteneinsparungen führen.

Zudem führt das derzeitige Betäubungsmittelgesetz dazu, dass Drogen ausschließlich auf dem Schwarzmarkt erhältlich sind. Schwarzmärkte wiederum führen zu organisierter Kriminalität und gefährden damit den Rechtsstaat. Dies hat Auswirkungen auf die Anbau- und Transitländern, aber auch auf Deutschland, wo die Drogen mit gigantischen Gewinnen auf dem Schwarzmarkt verkauft werden können. Der daraus erwachsenden organisierten Kriminalität können Deutschland und die anderen Staaten der Welt schon lange nicht mehr erfolgreich entgegenwirken. Die Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes würde dieser organisierte Kriminalität den Boden entziehen.

Die AIDS-Initiative Bonn e.V. schließt sich daher der Forderung dieser Resolution an.